Finanzpartner Grau in Backnang

Hand setzt einen Holzklotz auf einen Turm – Symbol für schrittweisen Vermögensaufbau

Riester-Rente

Ergänzende Altersvorsorge zur bisherigen gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Demnach soll deren umlagefinanziertes System durch freiwillige, staatlich geförderte Beiträge ergänzt werden, die im Wesentlichen zur Schließung der durch das Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) neu entstehenden Lücken im bisher üblichen Vorsorgekonzept („Drei-Säulen-Theorie“) dienen.

Bei der „Riester-Rente“ handelt es sich um privatrechtliche Verträge, die mit staatlichen Leistungen gefördert werden. Die „Riester-Rente“ vereinigt somit Züge der GRV mit denen der privaten Altersvorsorge. Der Begriff selbst leitet sich vom Bundesarbeitsminister Walter Riester ab, in dessen Amtszeit diese staatliche Förderung eingeführt wurde.

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